Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund einer vertraglichen Änderung können wir bestimmte Hilfsmittel für einige Krankenkassen derzeit nicht mehr sofort versorgen.
Was bedeutet das für Sie?
Für Hilfsmittel der Produktgruppen 04 (Badehilfen), 10 (Gehhilfen), 20 (Lagerungshilfen) und 33 (Toilettenhilfen) ist vor der Versorgung eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich.
Ihr Hilfsmittel wird zuerst beantragt. Erst nach Genehmigung kann die Versorgung erfolgen.
Betroffene Krankenkassen (Auswahl)
Audi BKK, SBK, Novitas BKK, Vivida, Continentale, Heimat Krankenkasse, IKK Gesund Plus sowie zahlreiche weitere Betriebskrankenkassen.
Wichtig: Für Sie kann sich dadurch die Bearbeitungszeit Ihrer Versorgung verlängern. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unser Team.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!