Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund einer vertraglichen Ănderung können wir bestimmte Hilfsmittel fĂŒr einige Krankenkassen derzeit nicht mehr sofort versorgen.
Was bedeutet das fĂŒr Sie?
FĂŒr Hilfsmittel der Produktgruppen 04 (Badehilfen), 10 (Gehhilfen), 20 (Lagerungshilfen) und 33 (Toilettenhilfen) ist vor der Versorgung eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich.
Ihr Hilfsmittel wird zuerst beantragt. Erst nach Genehmigung kann die Versorgung erfolgen.
Betroffene Krankenkassen (Auswahl)
Audi BKK, SBK, Novitas BKK, Vivida, Continentale, Heimat Krankenkasse, IKK Gesund Plus sowie zahlreiche weitere Betriebskrankenkassen.
Wichtig: FĂŒr Sie kann sich dadurch die Bearbeitungszeit Ihrer Versorgung verlĂ€ngern. SelbstverstĂ€ndlich unterstĂŒtzen wir Sie bei der Antragstellung und kĂŒmmern uns um einen reibungslosen Ablauf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unser Team.
Vielen Dank fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis!